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   VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219   

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VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219 (https://dejure.org/2007,18003)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1 CS 06.3219 (https://dejure.org/2007,18003)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 1 CS 06.3219 (https://dejure.org/2007,18003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrags- bzw. Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Nachbarrechten wegen einer Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Begründung von Beschwerden gegen ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 5; ; BayBO Art. 7 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Darlegung der Beschwerdegründe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Fertigstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die rechtsfähig ist, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und dabei am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062), beschließt Verwaltungsmaßnahmen, wenn nichts anderes vereinbart ist, gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Stimmenmehrheit.
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Anders als bei einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 WEG, § 744 Abs. 2, § 1011 BGB) ist der einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 21 Abs. 1 WEG nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen Beeinträchtigungen dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH vom 11.12.1992 NJW 1993, 727/728 ff.).
  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsteller zu 1 und 2 sowie der Antragsteller zu 3 berechtigt sein könnten, namens der Gemeinschaft Nachbarrechte der Eigentümergemeinschaft als Notgeschäftsführer (§ 21 Abs. 2 WEG) geltend zu machen, bestehen nicht; insbesondere ist nicht zu ersehen, dass dem Gemeinschaftseigentum durch das Vorhaben der Beigeladenen unmittelbar ein Schaden droht (§ 21 Abs. 2 WEG; vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 12.9.2005 NVwZ-RR 2006, 430 = BayVBl 2006, 374).
  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Auf den beiden anderen Gebäudeseiten hält das Gebäude jeweils eine nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO berechnete ("volle") Abstandsfläche ein (zu dieser Voraussetzung vgl. BayVGH vom 17.4.2000 VGH n. F. 53, 89 = BayVBl 2000, 562).
  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz fehlt, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts für den Antragsteller nutzlos erscheint, weil er mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung aktuell nicht verbessern kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264; BVerwG vom 28.4.1999 BRS 62 Nr. 47 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung erfordert, dass der Bevollmächtigte der die Beschwerde führenden Partei die die Entscheidung tragende Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreift, den Streitstoff und die einschlägigen Tatsachen- und Rechtsfragen konkret durchdringt sowie aufbereitet und in nachvollziehbarer Weise aufzeigt, in welchen Punkten und aus welchen Erwägungen heraus er die Begründung und das Ergebnis der Entscheidung für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; BayVGH vom 2.10.2006 - 1 CS 06.2181).
  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Der Senat lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Beschwerdeinstanz eine Antragserweiterung, wie sie die Antragsteller zu 1 bis 3 vorgenommen haben, im Hinblick auf eine von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO bezweckte Konzentration des Rechtsstreits in der Beschwerdeinstanz auf den Prozessstoff der ersten Instanz generell (OVG NW vom 25.07.2002 NVwZ-RR 2003, 72; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2004, § 146 RdNr. 13 c mit weiteren Nachweisen) oder jedenfalls dann unzulässig ist, wenn - wie hier - die Beschwerde hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht behandelten Begehrens keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (HambOVG vom 22.08.2003 NVwZ-RR 2004, 621).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Der Senat lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Beschwerdeinstanz eine Antragserweiterung, wie sie die Antragsteller zu 1 bis 3 vorgenommen haben, im Hinblick auf eine von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO bezweckte Konzentration des Rechtsstreits in der Beschwerdeinstanz auf den Prozessstoff der ersten Instanz generell (OVG NW vom 25.07.2002 NVwZ-RR 2003, 72; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2004, § 146 RdNr. 13 c mit weiteren Nachweisen) oder jedenfalls dann unzulässig ist, wenn - wie hier - die Beschwerde hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht behandelten Begehrens keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (HambOVG vom 22.08.2003 NVwZ-RR 2004, 621).
  • VGH Bayern, 25.05.1998 - 2 B 94.2682
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    Letzteres gilt nicht nur für eine Gebäudeseite, bei der die Wand durch Vor- und Rücksprünge bzw. durch unterschiedliche Wandhöhen gegliedert ist, sondern auch für eine ungegliederte Wand, die einer unregelmäßig, das heißt nicht parallel zur Wand verlaufenden Grundstücksgrenze gegenüberliegt (BayVGH vom 25.5.1998 VGH n. F. 51, 101 = BayVBl 1999, 246).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
    An dem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man eine der raschen Klärung der Sache dienende Änderung eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO auch in der Beschwerdeinstanz nicht für ausgeschlossen hält (Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl., § 146 RdNr. 25; in dieselbe Richtung gehend: Guckelberger in Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.; vgl. auch BayVGH vom 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - Juris [zur Anpassung des Antrags an eine während des Beschwerdeverfahrens erfolgte Änderung der angefochtenen Genehmigung]).
  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339

    Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 1 B 04.636
  • VGH Bayern, 02.10.2006 - 1 CS 06.2181
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    a) Für das Geltendmachen von Rechten aus ihrem ideellen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum fehlt der Klägerin die Befugnis (vgl. BayVGH vom 2.10.2003 Az. 1 CS 03.1785 BayVBl 2004, 664; vom 12.9.2005 Az. 1 ZB 05.42 BayVBl 2006, 374; vom 23.2.2007 Az. 1 CS 06.3219 - juris; vom 6.11.2008 Az. 14 ZB 08.2327 - juris; vom 21.1.2009 Az. 9 CS 08.1330-1336 - juris; OVG NW vom 28.2.1991 Az. 11 B 2967/90 NVwZ-RR 1992, 11).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 ZB 08.910

    Bestimmung der abstandsflächenrelevanten Teile einer Außenwand -

    Dieser Antrag blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2.11.2006 - M 11 SN 06.2726, Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.2.2007 - 1 CS 06.3219).
  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 1 CS 16.2011

    Unzulässige Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung durch einzelnen

    Da der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch des Nachbarn grundsätzlich zu den gemeinschaftsbezogenen Rechten gehört, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausüben kann (§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG), fehlt der Klage der Antragsteller zu 2 und 3 als einzelne Wohnungseigentümer die Klagebefugnis (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BauR 2012, 1925; B.v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219 - juris).
  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1250

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219).
  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1196

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219).
  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1131

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219).
  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1132

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219).
  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1120

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219).
  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493

    Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen

    Daher fehle der Klage des Klägers als einzelnen Wohnungseigentümer die Klagebefugnis (BayVGH, B. v. 24.11.2016, 1 CS 16.2011-juris Rn. 3; U. v. 12.7.2012, - 2 B 12.1211; B. v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219).
  • VG Augsburg, 28.06.2016 - Au 5 S 16.856

    Erforderliche Abstandsfläche bei Erweiterung eines vorhandenen Baukörpers

    Erforderlich ist insoweit nur, dass die Gesamtlänge aller Wandabschnitte einer Gebäudeseite, auf der die "volle" Abstandsfläche nicht auf dem Baugrundstück selbst zu liegen kommt (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO), nicht mehr als 16 m beträgt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219 - juris Rn. 33 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486

    Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal

  • VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693

    Baugenehmigung für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses; Nachbarantrag;

  • VG München, 24.01.2008 - M 11 K 07.2478

    Nachbarklage; Abstandsfläche; 16 m-Privileg; Stückelung der Außenwand;

  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1119

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

  • VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493

    Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung

  • VG Augsburg, 12.10.2015 - Au 5 E 15.1414

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baugenehmigung im vereinfachten

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 5 S 15.518

    Errichtung eines Straßenreinigungs- und Wertstoffdepots

  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1134

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

  • VG Augsburg, 06.05.2020 - Au 4 K 20.109

    Baugenehmigung für Wohnhauserweiterung im Außenbereich

  • VG München, 17.09.2008 - M 9 K 07.5134

    Befreiung von Bebauungsplan

  • VG München, 05.09.2008 - M 11 E1 08.3340

    Nachbarantrag; Abstandsfläche; Bauweise; Grundstücksteilung

  • VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1133

    Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers

  • VG Bayreuth, 17.04.2008 - B 2 K 08.249

    Baunachbarschutz des Wohnungseigentümers

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